Raumgestalter Betriebshaftpflichtversicherung Angebote & Hinweise 2025
Betriebshaftpflichtversicherung Raumgestalter – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Raumgestalter vor finanziellen Schäden, die durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen können.
- Sie deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch Fehler oder Versäumnisse des Raumgestalters entstehen.
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die aus Haftungsansprüchen resultieren können.
- Raumgestalter sollten darauf achten, dass ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden an fremdem Eigentum abdeckt.
- Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der Risiken des eigenen Berufs anzupassen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter bietet Sicherheit und Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.
Der Raumgestalter: Gestaltungsideen professionell umsetzen
Als Raumgestalter sind Sie dafür verantwortlich, Räume zu planen, zu gestalten und zu optimieren, um eine angenehme und funktionale Umgebung zu schaffen. Dieser Beruf erfordert Kreativität, ein gutes ästhetisches Gespür und ein Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden.
Typische Aufgaben eines Raumgestalters sind:
- Erstellung von Raumkonzepten: Sie entwickeln individuelle Raumkonzepte, die die Wünsche und Anforderungen der Kunden berücksichtigen.
- Farb- und Materialauswahl: Sie wählen passende Farben, Materialien und Möbel aus, um das gewünschte Ambiente zu schaffen.
- Planung von Lichtkonzepten: Sie berücksichtigen die Beleuchtung und erstellen Lichtkonzepte, um die Atmosphäre im Raum zu verbessern.
- Visualisierung von Entwürfen: Sie erstellen Skizzen, Moodboards und 3D-Visualisierungen, um Ihren Kunden eine Vorstellung von der geplanten Gestaltung zu geben.
- Projektmanagement: Sie koordinieren die Umsetzung der Raumgestaltung, arbeiten mit Handwerkern und Lieferanten zusammen und überwachen den Fortschritt des Projekts.
- Kundenberatung: Sie stehen in engem Kontakt mit Ihren Kunden, um deren Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen und diese in die Planung mit einzubeziehen.
Raumgestalter können sowohl angestellt in Design- oder Architekturbüros als auch selbstständig tätig sein. Als Selbstständiger haben Sie die Freiheit, Ihre eigenen Projekte zu wählen und Ihre kreativen Ideen umzusetzen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie als Selbstständiger auch für die kaufmännischen Aspekte Ihres Unternehmens verantwortlich sind, wie die Buchhaltung, Kundenakquise und Marketing.
Als selbstständiger Raumgestalter ist es besonders wichtig, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Gerade in einem kreativen Beruf wie dem des Raumgestalters, in dem es zu direktem Kundenkontakt und der Nutzung von Materialien kommen kann, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar, um sich abzusichern und beruhigt arbeiten zu können.
Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter wichtig ist
Als Raumgestalter sollten Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um Ihre berufliche Tätigkeit angemessen abzusichern. Es gibt mehrere Gründe, die für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für diesen Beruf sprechen:
- Schutz vor Schadenersatzansprüchen: Als Raumgestalter sind Sie täglich in Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern. Es kann schnell zu Schäden kommen, sei es durch einen Fehler bei der Planung, die Beschädigung von Gegenständen während der Arbeit oder Verletzungen von Personen in den gestalteten Räumen. In solchen Fällen können Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen, die die Existenz Ihres Unternehmens gefährden könnten.
- Abdeckung von Vermögensschäden: Auch Vermögensschäden, die durch Fehler in der Planung oder Umsetzung entstehen, können mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zum Beispiel, wenn durch einen Planungsfehler erhebliche Kosten entstehen oder Kunden aufgrund mangelhafter Arbeit Umsatzeinbußen erleiden.
- Schutz bei Personenschäden: Sollte es zu Personenschäden kommen, beispielsweise wenn ein Kunde in einem von Ihnen gestalteten Raum stürzt und sich verletzt, sind Sie als Raumgestalter haftbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Behandlungen und Schmerzensgeld.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch wird dringend empfohlen, eine abzuschließen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.
- Beispiel 1: Sie planen die Umgestaltung eines Wohnzimmers und empfehlen einen neuen Bodenbelag. Nach der Umsetzung stellt sich heraus, dass der Bodenbelag nicht fachgerecht verlegt wurde und sich schnell abnutzt. Der Kunde verlangt Schadenersatz für die Kosten der Neuverlegung.
- Beispiel 2: Während der Renovierung eines Büros beschädigen Sie versehentlich teure Möbelstücke des Kunden. Dieser fordert Ersatz für die Schäden an seinem Eigentum.
- Beispiel 3: Ein Kunde verletzt sich in einem Raum, den Sie gestaltet haben, aufgrund eines lose verlegten Teppichs. Er macht Schadenersatzansprüche geltend, da er durch den Sturz Verletzungen erlitten hat.
Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur für selbstständig tätige Raumgestalter relevant ist. Im Angestelltenverhältnis haftet der Arbeitgeber in der Regel für Schäden, die durch Fehler der Mitarbeiter verursacht werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Raumgestaltern somit einen wichtigen Schutz vor finanziellen Risiken und sollte daher unbedingt in Betracht gezogen werden, um die berufliche Tätigkeit abzusichern.
Welche Leistungen und Leistungsbausteine hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter bietet Absicherung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit passieren können. Dabei gibt es unterschiedliche Situationen, in denen Schadenfälle auftreten können.
- Personenschäden: Wenn ein Kunde auf einer ungesicherten Baustelle stolpert und sich verletzt.
- Sachschäden: Falls beim Transport von Möbeln ein Schaden entsteht.
- Vermögensschäden: Wenn durch einen Planungsfehler zusätzliche Kosten entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der ungerechtfertigte Forderungen notfalls auch vor Gericht abwehrt.
Für Raumgestalter empfiehlt es sich, zusätzliche Bausteine wie eine Glasversicherung für Glaselemente in den gestalteten Räumen oder eine Umweltschadensversicherung für eventuelle Schäden an der Umwelt durch Farben oder Materialien in Betracht zu ziehen. Außerdem kann eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein, um auch bei Beratungsfehlern abgesichert zu sein.
Wichtige Gewerbeversicherungen für Raumgestalter
Für Menschen, die als Raumgestalter tätig sind, gibt es verschiedene Absicherungen, die neben der Betriebshaftpflichtversicherung besonders wichtig sind. Dazu zählen die Berufshaftpflichtversicherung und die Firmenrechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen bieten Schutz in unterschiedlichen Situationen und sind daher unverzichtbar für Raumgestalter.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Risiken zugeschnitten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Raumgestalter auftreten können. Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die aus Fehlern oder Versäumnissen resultieren können. Zum Beispiel, wenn ein Kunde aufgrund eines falschen Farbvorschlags unzufrieden ist und Schadenersatz fordert. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Anwälte und mögliche Schadensersatzzahlungen.
Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet rechtlichen Beistand bei Streitigkeiten im geschäftlichen Bereich. Das kann z.B. bei Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden der Fall sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren und schützt so vor finanziellen Belastungen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzforderungen bei Fehlern in der beruflichen Tätigkeit.
- Firmenrechtsschutzversicherung: Rechtlicher Beistand bei geschäftlichen Streitigkeiten.
Weitere wichtige Gewerbeversicherungen für Raumgestalter sind die Inventarversicherung, die Maschinenversicherung und die Transportversicherung. Diese Versicherungen bieten Schutz für das Inventar und die Ausrüstung des Unternehmens sowie für den Transport von Materialien und Produkten.
Zusätzlich zu den gewerblichen Versicherungen sind auch persönliche Absicherungen für Selbstständige wichtig. Dazu zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dread Disease Versicherung, die Unfallversicherung, die Grundfähigkeiten Versicherung, die Multi Risk Versicherung, die private Krankenversicherung und die Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung.
- Unfallversicherung
- Private Krankenversicherung
- Dread Disease Versicherung
- Altersvorsorge/Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeiten Versicherung
- Multi Risk Versicherung
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Versicherungssummen, die gewünschten Leistungen und Leistungsbausteine, sowie die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb. Auch der konkrete Beruf des Versicherten spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Kosten.
Für Raumgestalter können die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung je nach Versicherungsgesellschaft und individuellen Anforderungen variieren. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Die Beiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung können entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise wird häufig ein Nachlass von 5 bis 10 Prozent gewährt. In vielen Verträgen ist zudem die Privathaftpflicht des Versicherten bereits inkludiert, manchmal sogar ohne zusätzlichen Beitrag.
Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Einstufungen für den Beruf des Raumgestalters, daher können die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung stark variieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um das passende Angebot zu finden.
Anbieter | Versicherungssumme | Jährlicher Beitrag |
---|---|---|
AXA | 500.000€ | ab 90€ |
DEVK | 1.000.000€ | ab 120€ |
R+V | 750.000€ | ab 100€ |
uniVersa | 800.000€ | ab 95€ |
Württembergische | 600.000€ | ab 85€ |
(Berechnung: 2025)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Beträgen um Durchschnittswerte handelt. Die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Gegebenheiten variieren. Faktoren wie die detaillierte Berufsbeschreibung, der Jahresumsatz, die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit und die Anzahl der Mitarbeiter spielen eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge.
Es gibt noch weitere Anbieter mit guten Angeboten für Raumgestalter, wie z.B. Allianz, Barmenia, HDI, Gothaer, Zurich und Signal Iduna.
Um das passende Versicherungsangebot zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei der Auswahl der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit als Raumgestalter unterstützen.
Raumgestalter Betriebshaftpflichtversicherung Angebote vergleichen – Tipps

Worauf sollten Sie also beim Vergleich von Angeboten achten? Hier einige Hinweise:
1. Deckungssumme: Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist, um im Ernstfall alle Schadensersatzforderungen abdecken zu können.
2. Leistungsumfang: Prüfen Sie genau, welche Risiken und Schäden von der Versicherung abgedeckt werden und ob diese Ihren individuellen Bedürfnissen als Raumgestalter entsprechen.
3. Ausschlüsse: Achten Sie darauf, ob es bestimmte Ausschlüsse gibt, die für Sie relevant sein könnten, und ob diese mit Ihrem Tätigkeitsfeld als Raumgestalter in Konflikt stehen.
4. Versicherungsbedingungen: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und klären Sie eventuelle Unklarheiten im Vorfeld.
5. Erreichbarkeit und Service: Achten Sie auch auf die Erreichbarkeit und den Service des Versicherungsunternehmens, denn im Schadensfall ist eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung wichtig.
Es kann durchaus Angebote mit sehr guten Leistungen zu günstigen Preisen geben, also vergleichen Sie sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden.
- Achten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen
- Prüfen Sie den Leistungsumfang und mögliche Ausschlüsse
- Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau
- Berücksichtigen Sie die Erreichbarkeit und den Service des Versicherers
Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, sollten Sie den Antrag sorgfältig ausfüllen. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben und auf eventuelle Besonderheiten in Ihrem Tätigkeitsfeld als Raumgestalter hinzuweisen. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig beigefügt sind und dass der Antrag korrekt und verständlich ausgefüllt ist.
Auf was sollten Sie also beim Ausfüllen des Antrags achten? Hier einige Hinweise:
1. Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und alle Unterlagen beigefügt sind.
2. Wahrheitsgemäße Angaben: Geben Sie alle Informationen wahrheitsgemäß an, um späteren Problemen vorzubeugen.
3. Besonderheiten im Tätigkeitsfeld: Weisen Sie auf Besonderheiten in Ihrem Tätigkeitsfeld hin, die für die Versicherung relevant sein könnten.
4. Korrektheit: Kontrollieren Sie den ausgefüllten Antrag auf Fehler und Unstimmigkeiten, bevor Sie ihn abschicken.
- Stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig sind
- Geben Sie alle Informationen wahrheitsgemäß an
- Weisen Sie auf Besonderheiten in Ihrem Tätigkeitsfeld hin
- Kontrollieren Sie den Antrag auf Fehler und Unstimmigkeiten
Im Leistungsfall, also wenn Sie einen Schadenfall haben, ist es wichtig, dass Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
1. Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung, um Verzögerungen in der Schadensregulierung zu vermeiden.
2. Halten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Schadenfall bereit, um diese auf Anfrage der Versicherung vorlegen zu können.
3. Lassen Sie sich idealerweise von Ihrem Versicherungsmakler bei der Abwicklung des Schadensfalls unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt bearbeitet werden.
Im Falle von größeren Schäden, bei denen es um viel Geld geht, kann es auch ratsam sein, sich von einem spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft sich weigert, die Leistung zu zahlen.
- Informieren Sie die Versicherung schnellstmöglich über den Schaden
- Halten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen bereit
- Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler unterstützen
- Ziehen Sie im Falle von größeren Schäden einen Fachanwalt hinzu, wenn nötig
FAQs zur Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter
1. Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter wichtig?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Raumgestalter wichtig, da sie Sie vor finanziellen Folgen schützt, die durch Schäden an Dritten während Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Beispielsweise könnten Sie versehentlich Möbel beschädigen oder einen Kunden verletzen.
- Die Versicherung übernimmt Schadensersatzforderungen und kann somit existenzbedrohende Kosten abdecken.
- Im Falle eines Rechtsstreits werden auch die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen.
2. Welche Leistungen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten?
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schutz bei Schadensersatzforderungen
- Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
3. Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Raumgestalter sein?
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Größe Ihres Unternehmens sowie der Risikobewertung Ihrer Tätigkeit. Es wird empfohlen, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.
- Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um die passende Versicherungssumme zu ermitteln.
4. Gilt die Betriebshaftpflichtversicherung auch im Ausland?
In der Regel gilt die Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter innerhalb Deutschlands. Wenn Sie jedoch auch im Ausland tätig sind, sollten Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz dort greift. Gegebenenfalls können Sie eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für das Ausland vereinbaren.
- Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchen Ländern Ihr Versicherungsschutz gilt.
5. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die während Ihrer betrieblichen Tätigkeit an Dritten entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen schützt Sie vor Fehlern oder Versäumnissen, die Sie bei der Ausübung Ihres Berufs machen. Als Raumgestalter sollten Sie beide Versicherungen in Betracht ziehen, um umfassend abgesichert zu sein.
- Die Berufshaftpflichtversicherung kann beispielsweise bei Planungsfehlern oder Beratungsfehlern greifen.
6. Kann ich als Raumgestalter auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich freiberuflich tätig bin?
Ja, auch als freiberuflicher Raumgestalter können Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um die passende Versicherung für Ihre individuelle Situation zu finden.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet auch freiberuflichen Raumgestaltern Schutz vor finanziellen Risiken.
7. Was muss ich beachten, wenn ich meine Betriebshaftpflichtversicherung kündigen möchte?
Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kündigen möchten, sollten Sie die Kündigungsfristen und -modalitäten in Ihrem Vertrag beachten. Zudem ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine neue Versicherung zu kümmern, um durchgehend abgesichert zu sein.
- Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, vor der Kündigung einer Versicherung Angebote anderer Anbieter einzuholen, um einen geeigneten Nachfolgevertrag zu finden.
8. Welche zusätzlichen Absicherungen kann ich neben der Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen?
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung können Raumgestalter weitere Versicherungen in Betracht ziehen, um sich umfassend abzusichern. Dazu gehören beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Inhaltsversicherung für Ihr Büro oder die Rechtsschutzversicherung.
- Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, alle Versicherungen aufeinander abzustimmen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und eine optimale Absicherung zu gewährleisten.
9. Kann ich als Raumgestalter auch eine Versicherung für meine Mitarbeiter abschließen?
Ja, als Raumgestalter können Sie auch eine Versicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen, um diese vor beruflichen Risiken zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung für Ihre Angestellten.
- Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, die gesetzlichen Vorgaben für die Absicherung von Mitarbeitern zu beachten und gegebenenfalls weitere Versicherungen abzuschließen, um Ihren Mitarbeitern einen umfassenden Schutz zu bieten.
10. Wie kann ich die passende Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter finden?
Um die passende Betriebshaftpflichtversicherung für Raumgestalter zu finden, sollten Sie verschiedene Angebote von Versicherern vergleichen und sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Dabei ist es wichtig, auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken einzugehen, um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
- Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen und Bedingungen der Versicherung zu achten, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.